Stretta Upload – Kundeninformationen und AGB

Stand: 02.08.2024 (Vorläufige Version für Stretta Upload Beta)

Kundeninformation

1. Identität des Betreibers des Upload-Portals

Stretta Music GmbH
Ochsenfurter Straße 6
97246 Eibelstadt
Deutschland

Geschäftsführer:
Johannes van Slageren
Udo Wessiepe

Telefon: +49 (0) 9303 98171-0
E-Mail: info@stretta-music.ch

2. Website des Upload-Portals

www.stretta-music.ch

3. OS-Plattform

Verbraucherinformation gemäß Verordnung EU Nr. 524/2013:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben unter Ziffer 1. Betreibers des Upload-Portals.

4. Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Eigenschaften der Ware und/oder Dienstleistung führen wir in der jeweiligen Artikelbeschreibung und in den ggf. ergänzenden Hinweisen auf unserer Internetseite auf.

5. Gesetzliches Widerrufsrecht

Es wird ausdrücklich für Fernabsatzverträge auf das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.

Unternehmern gem. § 14 BGB und Körperschaften des öffentlichen Rechts steht kein Widerrufsrecht zu.

6. Verbraucherinformation gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stretta Upload

§ 1 Geltungsbereich | Defintionen | Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung des Verlagsportals der Website www.stretta-music.ch (im Folgenden „Upload-Portal“) und sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der Stretta Music GmbH, Ochsenfurter Straße 6, 97246 Eibelstadt, Deutschland (nachfolgend „Stretta“) und den Nutzern des Upload-Portals.

(2) Im Upload-Portal können Nutzer Notenmaterial (nachfolgend „Arbeitsergebnis“) hochladen, das Arbeitsergebnis wird nach erfolgter Prüfung durch Stretta zum käuflichen Erwerb gegenüber Endkunden angeboten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Stretta das Arbeitsergebnis auf dem Upload-Portal gegenüber Endkunden zum käuflichen Erwerb anbietet.

(3) Als „Uploader“ wird bezeichnet, wer Arbeitsergebnisse auf dem Upload-Portal hochlädt.

(4) Als „Endkunde“ wird bezeichnet, wer das von einem Uploader auf dem Upload-Portal hochgeladenes Notenmaterial käuflich erwerben möchte.

(5) Uploader und Endkunden, die das Upload-Portal nutzen, werden auch als „Nutzer“ bezeichnet.

(6) Stretta erwirbt die Nutzungsrechte an den vom Uploader auf dem Upload-Portal hochgeladenen Arbeitsergebnissen nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB und überträgt die Rechte hieran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Es besteht somit grundsätzlich keine vertragliche Beziehung zwischen dem Uploader und dem Endkunden.

(7) Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters von Stretta und dem jeweiligen Nutzer wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich zu Information der Nutzer. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die auf dem Upload-Portal hochgeladenen Arbeitsergebnisse stellen Angebote von Stretta an Endkunden dar, die Arbeitsergebnisse käuflich zu erwerben.

(2) Der Vertrag über den Erwerb der Arbeitsergebnisse kommt über das Online-Warenkorbsystem im Upload-Portal wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Arbeitsergebnisse werden im Warenkorb abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Nutzer den Warenkorb aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen und Eingabefehler vor dem Bestätigen der Bestellung durch Zurückgehen im Online-Warenkorbsystem berichtigen.
Nach Eingabe der persönlichen Daten und der Auswahl einer Zahlungsart senden Nutzer die Bestellung ab, indem sie den Button „jetzt kaufen“ betätigen. Mit dem Absenden der Bestellung erklärt der Nutzer rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes von Stretta, wodurch der Vertrag zustande kommt. Sofern der Nutzer nicht eine der Zahlungsarten „Rechnung“ oder „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, wird er auf die Internetseite des Zahlungsanbieters weitergeleitet und kann dort die Zahlung durchführen. Abschließend wird er zurück auf das Upload-Portal geleitet.
Stretta wird den Zugang der vom Nutzer abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen.

(3) Der Vertragstext wird von Stretta gespeichert, aber nicht dem Endkunden zugänglich gemacht.

§ 3 Preise

(1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung werden die Kosten, wenn nicht anders angegeben, gesondert berechnet. Die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten sind auf der Informationsseite „Versandkosten“ zusammengefasst.

(3) Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Änderung und Aktualisierung der Upload-Portal werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben zu angebotenen Arbeitsergebnissen ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

(4) Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen die nicht direkt über die Upload-Portal gebucht werden können, bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung und werden daher gesondert berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen erfolgen mit den jeweils im Bestellprozess des Upload-Portals angebotenen Möglichkeiten, z.B. per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus), Kreditkarte, Nachnahme, Sofortüberweisung, auf Rechnung oder Paypal. Stretta behält sich vor, nicht stets alle oder ggf. weitere Zahlungsmethoden im Bestellprozess anwählbar zu halten und Zahlarten, bei denen das wirtschaftliche Risiko zunächst bei Stretta verbleibt, nach dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung diese Zahlungsart nachträglich auszuschließen.

(2) Im Moment der Bezahlung mittels PayPal schließt der Endverbraucher einen Vertrag mit Stretta ab.

§ 5 Übertragung der Nutzungsrechte durch den Uploader an Stretta

(1) Indem der Uploader ein Arbeitsergebnis auf die Upload-Portal hochlädt, räumt er Stretta das einfache, auf die Nutzung auf dem Upload-Portal zur Inserierung beschränkte Nutzungsrecht an diesem Arbeitsergebnis ein. Hiervon umfasst wird auch das Recht, die eingereichten Unterlagen, insbesondere Titel, Namen, Logos und Abbildungen des Arbeitsergebnisses zu Werbezwecken digital und auch in gedruckter Form unbefristet zu verwenden und zu Vorschauzwecken beliebig zu bearbeiten.

(2) Der Uploader räumt Stretta das unwiderrufliche einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, das im Rahmen des Upload-Portal zum Erwerb angebotene Arbeitsergebnis umfassend mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen, zu verwerten, zu bearbeiten, zu veräußern und Dritten diese eingeräumten Rechte einzuräumen, wenn ein Endkunde erklärt hat, dass er das Arbeitsergebnis erwerben möchte.

(3) Die Rechteeinräumung nach § 5 Abs. 2 umfasst alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet als auch in gedruckter Form, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste und Websites sowie innerhalb des Internets. Insbesondere räumt der Uploader Stretta folgende einfache Nutzungsrechte ein:

  • a) die Arbeitsergebnisse über einen Onlineshop anzubieten, zugänglich zu machen und in Form von Downloads zu verbreiten;
  • b) das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung des Arbeitsergebnisses – einschließlich des Rechtes der Übertragung und Speicherung auf beliebigen Datenträgern;
  • c) das Recht, aber nicht die Pflicht, die angebotenen Werke mit Lizenzinformationen zu versehen, beispielsweise in einer hinzugefügten Fußzeile auf PDF-Dateien;
  • d) das Recht, Ausschnitte der Arbeitsergebnisse zu Promotionszwecken und als Kaufanreiz mittels Vorschau nach eigenem Ermessen zugänglich zu machen;
  • e) das Recht, alle Inhalte, die vom Uploader zur Werbung im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Auswertung des Arbeitsergebnisses bereitgestellt werden, zu nutzen;
  • f) das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
  • g) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht das Arbeitsergebnis, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten;

(4) Stretta nimmt die Übertragung der Rechte im Sinne des § 5 Abs. 1 spätestens mit Veröffentlichung des Arbeitsergebnisses auf dem Upload-Portal an. Die Übertragung der Rechte im Sinne des § 5 Abs. 2 wird seitens Stretta spätestens mit Erklärung des Endkunden, dass er das auf dem Upload-Portal angebotene Arbeitsergebnis erwerben möchte, angenommen. Die Annahme hinsichtlich der Rechteübertragung nach § 5 Abs. 2 erfolgt seitens Stretta insofern eine juristische Sekunde nachdem der Uploader die Rechte an Stretta übertragen hat.

(5) Der Uploader verzichtet auf sein Recht aus § 13 UrhG auf Urheberbezeichnung an den von ihm auf dem Upload-Portal hochgeladenen und angebotenen Arbeitsergebnissen. Der Uploader sichert ferner einen Verzicht auf Urheberbezeichnung durch von ihm zur Entwicklung des Arbeitsergebnisses eingesetzte Personen zu. Wenn das Arbeitsergebnis Urheber- und/oder Urheberrechtshinweise sowie vergleichbare Kennzeichnungen des Uploaders enthält, gestattet er, dass diese entfernt werden.

§ 6 Vergütung des Uploaders

(1) Hat der Endkunde ein auf dem Upload-Portal angebotenes Arbeitsergebnis erworben und Stretta die Rechteübertragung seitens des Uploaders angenommen (§ 5 Abs. 4), erhält der Uploader eine Vergütung für die Rechteübertragung an dem Arbeitsergebnis in Höhe von 60 % (sechzig Prozent) des bei Stretta durch den Verkauf des Arbeitsergebnisses an den Endkunden eingehenden Nettoerlöses. Nettoerlöse stellen Bruttoerlöse abzüglich Umsatzsteuer dar.

(2) Die Abrechnung der von Stretta gemäß Absatz (1) an den Uploader zu bezahlenden Beträge erfolgt halbjährlich zum 30.06. und 31.12., jeweils innerhalb von zwei Monaten.

(3) Die Abrechnung enthält eine detaillierte Aufschlüsselung der Verkäufe mit Verkaufsdatum, Nettoerlösen, Titel und Artikelnummer.

§ 7 Pflichten und Garantien des Uploaders | Freistellung

(1) Der Uploader stellt die Arbeitsergebnisse in digitaler, unverschlüsselter und unmittelbar verwertbarer Form in den Dateiformaten PDF (für Notenausgaben) und MP3 (für Audiodateien) zur Verfügung und garantiert, dass er keine Dateien hochlädt, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe des Upload-Portals beeinträchtigen und/oder schädigen können (bspw. Viren, Trojaner o.ä.).

(2) Der Uploader verpflichtet sich, korrekte und umfassende Metadaten in maschinenlesbarer Form (Excel, Open Document Format, CSV etc.) zur Verfügung zu stellen, die alle notwendigen Informationen zur Aufnahme in das Upload-Portal von Stretta enthalten. Insbesondere sind das die in Deutschland geltenden Brutto-Verkaufspreise in EUR (auch bei nicht der Buchpreisbindung unterliegenden Ausgaben), Werktitel, Urheber, Beschreibungstexte, Besetzung, Umfang, Spieldauer, Schlagwörter etc. Die Daten sind in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln; weitere Sprachen sind erwünscht, aber nicht verpflichtend.

(3) Der Uploader ist verpflichtet, den von ihm festgelegten Kaufpreis für das von ihm auf dem UploadPortal hochgeladenen Arbeitsergebnis anzupassen, wenn dies erforderlich ist, um gegen Bestimmungen des Buchpreisbindungsgesetzes nicht zu verstoßen.

(4) Der Uploader garantiert mit Upload eines Arbeitsergebnisses auf dem Upload-Portal, ausschließlicher Inhaber der Rechte zu sein, die für das Hochladen und die Inserierung des Arbeitsergebnisses auf dem Upload-Portal, sowie die bestimmungsgemäße Verwendung gemäß diesen Bedingungen erforderlich sind und dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

(5) Der Uploader stellt Stretta von allen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Stretta geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Uploader auf dem Upload-Portal eingestellten Inhalten oder wegen dessen sonstiger rechtsverletzenden Nutzung des Upload-Portals. Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Stretta wird den Uploader unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten. Dem Uploader bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser Stretta unverzüglich mitzuteilen. Stretta ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen, der Uploader hat alle Informationen bereitzustellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung erforderlich sind. Diese Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die Stretta durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

(6) Die in § 7 Abs. 5 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Uploader die Verletzung nicht zu verschulden hat.

(7) Wenn der Endkunde Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an den vom Uploader auf dem UploadPortal hochgeladenen und seitens Stretta an den Endkunden übertragenen Arbeitsergebnissen gegenüber Stretta geltend macht, wird der Uploader für Stretta den vertragsgemäßen Zustand gegenüber dem Endkunden unverzüglich herstellen und/oder, wo das nicht möglich ist, gilt Abs. (5) und (6) entsprechend für Ansprüche des Endkunden, die auf solchen Mängeln beruhen.

§ 8 Übertragung der Nutzungsrechte an den Endkunden

Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Endkunden an Stretta räumt Stretta dem Endkunden die zur Vertragsdurchführung notwendigen Nutzungsrechte einfach, räumlich und zeitlich unbeschränkt an dem vom Endkunden ausgewählten Arbeitsergebnis ein. Die Rechteeinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass Stretta die Rechte am jeweiligen Arbeitsergebnis selbst wirksam von dem Uploader übertragen bekommen hat.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht mit den nachfolgenden Maßgaben.

(2) Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Endkunde, der Verbraucher ist, gebeten, diese unverzüglich Stretta zu melden. Er erleichtert Stretta hierdurch die eventuelle Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber dem Uploader. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben unverzüglicher Meldung keine Auswirkungen auf dessen Gewährleistungsansprüche i.S.v. Abs. (1).

(3) Soweit der Endkunde Unternehmer ist, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

  • a) Ist das gelieferte Arbeitsergebnis mangelhaft, kann Stretta zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Arbeitsergebnisses (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von Stretta, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  • b) Stretta ist dazu berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Endkunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Endkunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  • c) Der Endkunde hat Stretta die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Arbeitsregebissen zu Prüfungszwecken zu übermitteln.
  • d) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt Stretta, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Stretta vom Endkunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Endkunden nicht erkennbar.
  • e) Die Gewährleistungsansprüche des Endkunden bei Mängeln verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt des Arbeitsergebnisses.
  • f) Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht wenn:
  • – die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von Stretta zu vertretenen Mangels aus vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, auch der Erfüllungsgehilfen von Stretta, gestützt wird;
  • – soweit Stretta den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
  • – bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
  • – bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Endkunden im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen Stretta haben; Unbeschadet dessen haftet Stretta nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • g) Der Endkunde ist verpflichtet das Arbeitsergebnis bei Übermittlung auf etwaige Mängel zu untersuchen und Stretta diese unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.
§ 10 Haftung von Stretta

(1) Bei arglistigem Verschweigen und für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haftet Stretta nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(2) Im Übrigen hat Stretta unter Ausnahme der Fälle, in denen Stretta eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht (vgl. Abs. (2)) schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung von Stretta auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

(4) Für sonstige Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Stretta ausgeschlossen.

§ 11 Verhaltenspflichten der Nutzer | Meldung von Inhalten

(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei Nutzung des Upload-Portals die geltenden Gesetze zu beachten. Auf dem Upload-Portal dürfen nur Inhalte präsentiert werden, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein den Nutzern, die die Inhalte veröffentlichen. Stretta ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellte Inhalte proaktiv zu überprüfen. Gleichwohl ist Stretta befugt, Inhalte auf dem UploadPortal zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen nach § 12 dieser AGB zu ergreifen.

(2) Stretta eröffnet Nutzern die Möglichkeit, vermeintlich rechtswidrige Inhalte auf dem Upload-Portal, die von anderen Nutzern veröffentlicht wurden, gegenüber Stretta zu melden. Nutzer können hierzu entsprechende Inhalte anderer Nutzer über die E-Mail-Adresse redaktion@stretta-music.com an Stretta melden.

(3) Während der Laufzeit des Vertrages mit Stretta ist es Uploader und Endkunde nicht gestattet, miteinander unter Umgehung von Stretta Verträge über die auf dem Upload-Portal hochgeladenen Arbeitsergebnisse abzuschließen bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

§ 12 Sperrung | Kündigung

(1) Stretta kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn von einem Nutzer auf dem Upload-Portal eingestellte Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen:

  • a) Verwarnung des Nutzers;
  • b) Löschung von eingestellten Inhalten des Nutzers auf dem Upload-Portal;
  • c) Vorübergehende Sperrung des Nutzers;
  • d) Dauerhafte Sperrung des Nutzers.

(2) Vor einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung eines Nutzers wird Stretta den Nutzer verwarnen, soweit zu erwarten ist, dass dies ausreicht, um den Nutzer zur Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten und der Verstoß nicht derart erheblich ist, dass berechtigte Interessen Dritter oder Stretta eine direkte Sperrung erforderlich machen, d.h. ein wichtiger Grund vorliegt, der Stretta zur sofortigen Sperrung berechtigt. Die Angabe muss durch die tatsächliche Schaltflächenbezeichnung ersetzt werden.

(3) Stretta wird bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 12 Abs. 1 stets die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, anderer Nutzer, etwaiger Rechteinhaber und sonstiger Dritter sowie die eigenen Interessen beachten. Stretta wird dabei die Schwere des Verstoßes, ein etwaig vorliegendes Verschulden sowie die Schwere der Beeinträchtigung Rechte Dritter berücksichtigen. Wenn Stretta eine Maßnahme nach § 12 Abs. 1 ergreift, wird sie den betroffenen Nutzer darüber informieren, im Falle einer Sperrung die Maßnahme begründen.

(4) Im Falle der Sperrung darf der Nutzer das Upload-Portal auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen oder sich nicht erneut mit einem neuen Konto anmelden.

(5) Der Vertrag über die Nutzung des Upload-Portals wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den Nutzern jederzeit ordentlich gekündigt werden.

(6) Stretta kann den Vertrag über die Nutzung des Upload-Portals jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung (§ 12 Abs. 1) und außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.

(7) Die Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen.

(8) Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf dem Upload-Portal zustande gekommene Verträge. Verträge, die Stretta zur Übertragung von Nutzungsrechten mit dem Uploader bis zum Zeitpunkt der Kündigung schließt, werden nach Zugang der Kündigung abgewickelt.

§ 13 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechts, das sich nach dem Sitz der datenverarbeitenden Stelle richtet. Im Übrigen wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen.

§ 14 Änderungen

(1) Stretta kann Nutzern unter Einhaltung einer Vorlauffrist von mindestens 15 Tagen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Ergeben sich aus den Änderungen notwendige technische oder geschäftliche Anpassungen für gewerbliche Nutzer, so wird Stretta eine länger Vorlauffrist bestimmen, die die Interessen des gewerblichen Nutzers ausreichend berücksichtigt. Erfolgt der Vorschlag zur Änderung der AGB aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen, so muss sich Stretta nicht an vorgenannte Mindestvorlauffristen halten. Nutzer werden per E-Mail über vorgeschlagene Änderungen der AGB unterrichtet.

(2) Die vorgeschlagene Änderung der AGB tritt in Kraft, wenn der Nutzer sie annimmt. Eine Annahme durch den Nutzer liegt auch dann vor, wenn seitens des Nutzers gegenüber Stretta kein ausdrücklicher, mindestens in Textform abgegebener Widerspruch gegen die vorgeschlagene Änderung der AGB vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens erhoben wird. In diesem Fall gelten die Änderungen der AGB als angenommen und treten nach Ablauf der Vorlauffrist in Kraft.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Stretta ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Nutzer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer, der Verbraucher ist, bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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